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Impressum



Marketing-Dienste Detlev Nitsche Gairenstr. 22
73054 Eislingen

Fon: 07161 9873440
Fax: 07161 9873441

E-Mail: info@mddn.de

URL:
www.mddn.de
marketing-eislingen.de
Inhaber: Detlev Nitsche
USt-Id Nr.: DE243461350

1. Rechtlicher Hinweis
Marketing-Dienste Detlev Nitsche erklärt, dass wir keinerlei
Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten
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Deshalb distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten
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2. Urheber- und Kennzeichnungspflicht
Alle Inhalte sowie der Quelltext des Internetangebots sind
urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder
Verwendung in anderen elektronischen oder gedruckten
Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung
durch Marketing-Dienste Detlev Nitsche nicht gestattet.

3. Inhalt
Marketing-Dienste Detlev Nitsche übernimmt keinerlei
Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit
oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

4. Datenschutzerklärung
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr
ernst und halten uns strikt an die Regeln der
Datenschutzgesetze.
Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite
nur im technisch notwendigen Umfang erhoben.
In keinem Fall werden die erhobenen Daten
verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weiter-
gegeben.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen
Überblick darüber,wie wir diesen Schutz gewähr-
leisten und welche Art von Daten zu welchem
Zweck erhoben werden.

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Auskunftsrecht
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich
Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger
sowie den Zweck der Speicherung. Auskunft über die gespeicherten
Daten gibt der Datenschutzbeauftragte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeine Bestimmungen

1. Allen Vereinbarungen mit der Firma Marketing-Dienste Detlev Nitsche liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde.

Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
2. Mündliche, zusätzliche oder abweichende Bedingungen und Vereinbarungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.

§2 Angebote
1. Unsere Preisangebote behalten 30 Tage Gültigkeit ab Datum des Angebots, es sei denn, dass ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wird. Wir behalten uns das Recht vor, jeder Zeit von unserem Angebot zurück zu treten, sofern keine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers vorliegt.

§3 Vertragsabschluß
1. Der Kaufvertrag über das von uns angebotene Vertragserzeugnis / die Handelsware kommt durch eine schriftliche, mündliche oder fernmündliche Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers oder beim Fehlen einer solchen, durch die widerspruchslose Entgegennahme einer ausgestellten Rechnung, zustande.
2. Der Auftraggeber ist an seine mündliche oder schriftliche Bestellung der Ware, Auftragsbestätigung einer Design-Leistung und/ oder Zusage zu jeglicher Service-Leistung gebunden.

§4 Eigentumsvorbehalt
1. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Jede von uns gelieferte Ware bleibt in jedem Fall bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, auch der Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten, unser Eigentum und ist weder in anderem Namen verpfändbar, belastbar oder sonst wie als Sicherheit für andere als Marketing-Dienste Detlev Nitsche selbst zu verwenden.
2. Während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Auftraggeber das Eigentum von Marketing-Dienste Detlev Nitsche zu wahren und die Gefahr des Untergangs, der Abnutzung oder Beschädigung zu tragen, auch wenn die gelieferte Handelsware/ das Vertragserzeugnis nicht unmittelbar für den Auftraggeber, sondern für einen Dritten bestimmt ist. Ferner verpflichtet er sich, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von Marketing-Dienste Detlev Nitsche ausdrücklich hinzuweisen.
3. Jeder Standortwechsel von Eigentumsvorbehaltsware und alle Eingriffe Dritter hierauf, insbesondere Pfändungen, sind Marketing-Dienste Detlev Nitsche unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4. An Entwürfen und Werkzeichen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Im Falle einer Präsentation können die Originale als Leihgabe beim Auftraggeber verbleiben, müssen aber nach angemessener Frist unbeschädigt zurückgegeben werden. Die Zusendung und etwaige Rücksendung dieser Arbeiten gehen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
5. Alle von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses verwendeten Mittel insbesondere Layouts, Filme und EDV-Daten bleiben in unserem Eigentum, auch wenn die Anfertigung oder Verwendung besonders vergütet wird, es sei denn, das Vertragserzeugnis selbst ist eines dieser Mittel.

§5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Jeder uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an ihren Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der § 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Für die von uns geleisteten Entwürfe und Werkzeichnungen als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2. Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig.
3. An Programmen erwirbt der Besteller nur einfaches Nutzungsrecht, die Schutzrechtshinweise sind verbindlich.
4. Die Designarbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbartem Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten. Soweit nicht anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs.3 UrhG.
5. Vorschläge oder eine sonstige Mitarbeit des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
6. Für die Prüfung des Rechts über die Berechtigung der vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster, Druckvorlagen etc.) zur Verwendung, Vervielfältigung und Veränderung und das Recht der urheberrechtlichen Befugnis zur Auftragserteilung ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
7. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren zu jeglichem Verwendungszweck verbleibt auch vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung oder bei Erwerb des ausschließlichen Nutzungsrechtes gemäß § 31 Abs. 3 UrhG, uns. Nachdruck, Vervielfältigung oder Vertrieb unserer Produkte ist ohne unsere Genehmigung nicht gestattet.

§6 Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnung wird mit dem Tage der Fertigstellung des Vertragserzeugnisses gestellt, wenn es sich dabei um eine Design- oder Text-Leistung, Grossprint und/ oder eine Lithofilmbelichtung handelt. Bei Handelswaren wird die Rechnung mit dem Tage der Lieferung, bei der Schaltung von Anzeigen mit dem Tage der Bestellung gestellt.
2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Banküberweisung und Scheck gilt der Tag der Valuta auf einem unserer Konten als Zahlungseingang.
3. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, erfordert er von uns hohe finanzielle Vorleistungen oder wird in Teilen abgenommen, so können Abschlagszahlungen gefordert werden, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 bei Rechnungserhalt oder in Höhe der Rechnungssumme der jeweiligen abgenommenen Teile bei Abnahme der Teile.
4. Die Portokosten bei Mailingaktionen werden extra berechnet und sind vor der Einlieferung zu entrichten.
5. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann von uns eine Vorauszahlung von 2/3 der voraussichtlichen Rechnungssumme verlangt werden. Wir sind berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
6. Bei Bonitätsverlust oder Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, Scheckprotest oder Konkurs, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge und noch nicht fälligen Rechnungen sofort fällig zu stellen, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wir sind ebenfalls berechtigt, alle unsere erteilten Aufträge zu kündigen, die Weiterarbeit an ihnen einzustellen und die angefallenen Arbeiten und Kosten in Rechnung zu stellen.
7. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank seit dem Fälligkeitsdatum zu bezahlen.

§7 Stornierung und Rücktritt
1. Widerruft der Auftraggeber sein Vertragsangebot oder tritt er vom Vertrag zurück, nachdem wir bereits Leistungen erbracht haben, so sind unsere Leistungen angemessen zu vergüten. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den uns entstandenen Nachteilen, wofür unsere betriebliche Kalkulation maßgebend ist.
2. Das Recht auf Rücktritt vom Vertragsabschluß seitens des Auftraggebers erlischt 10 Tage nach Bestellung oder Auftragsbestätigung, oder bei Lieferung, wenn die Lieferung vor 10 Tagen nach Bestellung erfolgt. Weiterhin ist ein Rücktritt von Waren, die von Marketing-Dienste Detlev Nitsche eigens bestellt wurden, nur insofern möglich, wie der Zulieferer oder Hersteller ein Rücktrittsrecht einräumt. Sämtliche hieraus entstehenden Nachteile und Kosten trägt der Auftraggeber, wobei unsere betriebliche Kalkulation maßgebend ist.
3. Das Recht des Auftraggebers nachzuweisen, ein Schaden sei nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden, bleibt unberührt.
4. Marketing-Dienste Detlev Nitsche wird auch nach Vertragsabschluß ein Rücktrittsrecht eingeräumt, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen oder eingestellt hat, oder wenn ein Versagen des Zulieferers oder ein anderer Fall höherer Gewalt vorliegt.

§8 Haftung
1. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit/ Eintragungsfähigkeit unserer Entwürfe und Design-Leistungen haften wir nicht.
2. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen, einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes, zu Lasten des Auftraggebers.
3. Soweit wir notwendige Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/ Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
4. Für Fehler, die durch vom Auftraggeber eingereichte Auftragsunterlagen, Entwürfe, Skizzen, Materialien etc. veranlasst sind, haften wir ebenso wenig, wie für bei Korrekturabzügen nicht vom Auftraggeber erkannte und nicht rechtzeitig gerügte Fehler, auch wenn eine Korrekturlesung vereinbart ist und diese gesondert vergütet wird. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht ausdrücklich verlangt, so haftet in jedem Fall der Auftraggeber.
5. Für sämtliche Gegenstände, die zur Abwicklung und Produktion des Vertragserzeugnisses von Nöten sind oder bei der Produktion entstehen, aber nicht dem Eigentumsvorbehalt des §4 unterliegen, und sämtliche fremde Gegenstände aus dem Besitz des Auftraggebers, die nach Fertigstellung des Auftrages vom Auftraggeber nicht binnen vier Wochen abgefordert sind, übernehmen wir keine Haftung. Wir sind berechtigt, diese Gegenstände dem Auftraggeber zuzusenden, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
6. Für Materialschäden oder Herstellungsfehler von Zulieferware haften wir nur insoweit, wie unser jeweiliger Lieferant oder Hersteller für solche Fehler oder Schäden haftet. Des Weiteren sind Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art oder wegen Schäden die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferte Ware zurückzuführen sind, ausgeschlossen.

§9 Lieferzeit und –termine
1. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung und nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen, wie Manuskript, Fotos etc., sie endet am Tage der Fertigstellung des Vertragserzeugnisses oder dem Erhalt der Handelsware durch den Zulieferer oder Hersteller in unserem Betrieb.
2. Für die Dauer der Prüfung von Werbetexten, Korrekturabzügen, Entwürfen, Werkzeichnungen, Andrucken, Proofs, etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und beginnt erst mit der Bestätigung der Änderungen.
3. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung oder Annahmeerklärung eine Änderung des Vertrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen oder Lieferschwierigkeiten mit sich bringt, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.
4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Auftraggeber anzunehmen.

§10 Betriebsstörungen
1. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie auch in fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Heizstoff-, Kraftstoff- oder Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und/ oder des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.

§11 Lieferung, Versand und Verpackung
1. Erfüllungsort jeder unserer Lieferungen ist der Firmenstandort von Marketing-Dienste Detlev Nitsche.
2. Bei Anlieferung, Versand oder Bereitstellung des Vertragserzeugnisses/ der Handelsware trägt der Käufer/ Auftraggeber Gefahr und Kosten, soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart. Verbindlichkeit für preiswertesten und/ oder schnellsten Versand übernehmen wir nicht. Vorablieferungen bei Design- oder Text-Leistungen erfolgen nur auf Verlangen.
3. An uns unbekannte Kunden kann die Lieferung auch per Nachnahme, bei Abholung auch gegen bar erfolgen, ebenso bei einem Auftrag mit einem Warenwert bis 25.- €.
4. Verpackungen werden nur unbeschädigt zurückgenommen, sofern sie in der Rechnung gesondert als Pfandware ausgezeichnet sind. Originalverpackungen anderer Handelsware sind vom Auftraggeber/ Besteller aufzubewahren. Ohne diese Originalverpackungen in unbeschädigtem Zustand erlischt sowohl der Gewährleistungsanspruch als auch jegliches Rücktrittsrecht.
5. Pfand für Verpackungsmaterialien wird nur erstattet, wenn sich die Verpackungsware in einwandfreiem Zustand befindet. Pfanderstattung erfolgt nur durch Gutschrift und Verrechnung mit offen stehenden Rechnungen.

§12 Mehr- oder Minderlieferung von Druckerzeugnissen
1. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2000 kg auf 15%.

§13 Gewährleistung
1. Gewährleistungsfristen sind je Produkt oder Vertragserzeugnis dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung zu entnehmen. Grundsätzlich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, bieten wir eine Gewährleistung nur insoweit, wie unser jeweiliger Zulieferer oder Hersteller des Vertragserzeugnisses eine Gewährleistungsfrist gewährt.
2. Beanstandungen jeglicher Art sind binnen einer Frist von 7 Tagen ab Lieferdatum schriftlich mitzuteilen, unter gleichzeitiger Übersendung der bemängelten Ware. Erfolgt die Rücklieferung der bemängelten Ware nicht innerhalb dieser Frist und in unbeschädigter Originalverpackung, wird die Rücknahme und eine Ersatzleistung verweigert. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als vereinbarungsgemäß ausgeführt.

§14 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
1. Texte werden von uns nach bestem Wissen sorgfältig gelesen. Korrekturabzüge, Andrucke und Proofs sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns erklärt zurückzugeben. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bezüglich der Haftungsbestimmungen gilt §10.
2. Vor Ausführung der Vervielfältigung durch den Auftraggeber sind uns Korrekturmuster vorzulegen.
3. Bei Leistungen mit Einräumung eines Nutzungsrechtes erfolgt die Produktions- und Drucküberwachung grundsätzlich durch uns. Wir sind berechtigt, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
4. Von allen vervielfältigten Arbeiten müssen uns 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl, aber mindestens 2 Stücke) unentgeltlich überlassen werden. Wir sind berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

§15 Gestaltungsfreiheit, Produktionswahl und Firmentext
1. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
2. Die Wahl der Produktionsmittel- und stätten liegt bei uns.
3. Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext und/ oder unser Firmenzeichen nach Maßgabe gegebenen Raumes auf Vertragserzeugnissen aller Art anzubringen und in die Gestaltung von Design-Leistungen mit einzubinden.

§16 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel und Urkundenprozesse ist Göppingen.

§17 Schlussbestimmungen
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers haben keinerlei Gültigkeit, soweit sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Marketing-Dienste Detlev Nitsche entgegenstehen.
2. Wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt, so gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die im wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt und den Interessen von Marketing-Dienste Detlev Nitsche Rechnung trägt. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

Eislingen, den 10.10.2005